Weitere Entscheidung unten: OLG Saarbrücken, 15.02.2023

Rechtsprechung
   BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21   

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https://dejure.org/2022,45949
BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21 (https://dejure.org/2022,45949)
BGH, Entscheidung vom 20.12.2022 - 2 StR 232/21 (https://dejure.org/2022,45949)
BGH, Entscheidung vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 232/21 (https://dejure.org/2022,45949)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 233 Abs. 1 Nr. 1 StGB; § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB; § 263 StGB; § 95 AufenthG; § 96 AufenthG; § 17 Abs. 1 AufenthV; § 261 StPO
    Ausbeutung der Arbeitskraft (Tätigkeit als Künstler; Ausbeutung: Legaldefinition, § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB; Beschäftigung: nichtselbstständige Arbeit, Scheinselbstständigkeit, Weisungsgebundenheit, Eingliederung in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers, auffälliges ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 233 Abs 1 Nr 1 StGB

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b), Abs. 2 Nr. 1, § 95 Abs. 1 Nr. 3, § 14 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) oder b) AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 3 AufenthG, § 95 Abs. 2 Nr. 1a AufenthG, § 4 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG, § 15 AufenthV, Anhang II VO (EG) Nr. 539/2001, § 17 Abs. 1 AufenthV, § 96 Abs. 1 Nr. 1 lit. b) AufenthG, § 95 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG, § 265 Abs. 1 StPO, § 233 StGB, § 233 Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 232 Abs. 1 Satz 2 StGB, § 7 SGB IV, § 7 Abs. 1 SGB IV, § 302a Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 180b Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 22 Abs. 1 Satz 1 Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 257c StPO, § 233 Abs. 1 Satz 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 233 Abs. 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de

    StGB § 233 Abs. 1 Nr. 1
    Gewerbsmäßiges Einschleusen von Ausländern

  • datenbank.nwb.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1828
  • StV 2023, 745 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 24.03.2021 - 3 StR 22/21

    Unerlaubter Aufenthalt im Bundesgebiet (Positivstaater; Absicht zur Aufnahme

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; ebenso BeckOK AuslR/Hohoff, 36. Ed., AufenthG, § 95 Rn. 16a; a.A. MüKo-StGB/Gericke, 4. Aufl., AufenthG, § 95 Rn. 40; Bitzigeio, Kriminalistik 2019, 305, 306).

    Zwar entfiel nach § 17 Abs. 1 AufenthV i.d.F. vom 1. August 2017 i.V.m. Art. 4 Abs. 3 der EUVisumVO 2001 mit der Aufnahme der Erwerbstätigkeit, regelmäßig am Tag nach der Einreise, die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels (vgl. BGH, Urteil vom 8. März 2017 - 5 StR 333/16, juris Rn. 9; Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21), so dass die ukrainischen Frauen ab diesem Moment vollziehbar ausreisepflichtig waren, ihr Aufenthalt mithin illegal wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 25. September 2012 - 4 StR 142/12, NStZ 2013, 481; MüKo-StGB/Gericke, aaO, § 95 Rn. 41 mwN).

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 405/01

    Begründung eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses - Arbeitnehmerstatus eines

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Zwar können nach dem insoweit maßgebenden Arbeitnehmerbegriff auch Künstler Arbeitnehmer sein, wenn sie im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind (vgl. BSG NJOZ, 2014, 352; BAG, NJOZ 2003, 1578; NJOZ 2007, 4407).

    Danach werden Tätigkeiten von Künstlern nur erfasst, wenn diese nach den Kriterien der Weisungsbindung und der Fremdbestimmung als unselbständige Tätigkeit anzusehen sind (vgl. BAG, NJOZ 2003, 1578; NZA 2021, 552).

  • BGH, 27.04.2017 - 4 StR 434/16

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit:

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96 BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16).
  • BGH, 08.11.1996 - 2 StR 534/96

    Voraussetzungen der zur richterlichen Überzeugung erforderlichen persönlichen

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Deshalb müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa nur eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen Verdacht zu begründen vermag (vgl. Senat, Beschluss vom 8. November 1996 - 2 StR 534/96 BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 26; BGH, Urteil vom 27. April 2017 - 4 StR 434/16).
  • BGH, 05.12.1995 - 4 StR 698/95

    Betäubungsmittel - Bandenmäßiges Handeltreiben - Nicht geringe Menge -

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Ein einfach gelagerter Fall, bei dem möglicherweise nähere Darlegungen entbehrlich sein könnten (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Dezember 1995 - 4 StR 698/95, StV 1996, 214, 215), liegt angesichts der aufgezeigten Umstände nicht vor.
  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Danach werden Tätigkeiten von Künstlern nur erfasst, wenn diese nach den Kriterien der Weisungsbindung und der Fremdbestimmung als unselbständige Tätigkeit anzusehen sind (vgl. BAG, NJOZ 2003, 1578; NZA 2021, 552).
  • BGH, 26.01.2021 - 1 StR 289/20

    Unerlaubte Einreise ins Bundesgebiet (Vorliegen eines Aufenthaltstitels eines

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; ebenso BeckOK AuslR/Hohoff, 36. Ed., AufenthG, § 95 Rn. 16a; a.A. MüKo-StGB/Gericke, 4. Aufl., AufenthG, § 95 Rn. 40; Bitzigeio, Kriminalistik 2019, 305, 306).
  • BAG, 19.01.2022 - 5 AZR 217/21

    Mindestlohn für die Zeit eines geleisteten Praktikums

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Da das Mindestlohngesetz keine eigenständige Definition des Arbeitnehmerbegriffs enthält, ist dabei auf den allgemeinen arbeitsrechtlichen Arbeitnehmerbegriff abzustellen (vgl. BAG, NZA 2022, 556; Erfk/Franzen, MiLoG, 22. Aufl., § 22 Rn. 1).
  • BGH, 27.04.2005 - 2 StR 457/04

    Zur Strafbarkeit von Ausländern wegen unerlaubten Aufenthalts in der

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Denn die Strafbarkeit einer Ausländerin bemisst sich bei der Einreise und ihrem Aufenthalt bis zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit ausschließlich nach objektiven Kriterien (vgl. Senat, Urteil vom 27. April 2005 - 2 StR 457/04, BGHSt 50, 105, 119 f.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2021 - 1 StR 289/20, BGHSt 65, 257, 271 ff.; BGH, Beschluss vom 24. März 2021 - 3 StR 22/21; ebenso BeckOK AuslR/Hohoff, 36. Ed., AufenthG, § 95 Rn. 16a; a.A. MüKo-StGB/Gericke, 4. Aufl., AufenthG, § 95 Rn. 40; Bitzigeio, Kriminalistik 2019, 305, 306).
  • BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06

    Arbeitnehmerstatus - Gastvertrag nach § 20 NV-Solo

    Auszug aus BGH, 20.12.2022 - 2 StR 232/21
    Zwar können nach dem insoweit maßgebenden Arbeitnehmerbegriff auch Künstler Arbeitnehmer sein, wenn sie im Dienste eines anderen zur Leistung weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet sind (vgl. BSG NJOZ, 2014, 352; BAG, NJOZ 2003, 1578; NJOZ 2007, 4407).
  • BSG, 20.03.2013 - B 12 R 13/10 R

    Künstlersozialversicherung - durchgehende Beschäftigung von als "Gästen"

  • BGH, 22.04.1997 - 1 StR 701/96

    Berücksichtigung einer objektiv willkürlichen Zuständigkeitsbegründung durch das

  • BGH, 29.11.2022 - 3 StR 238/22

    Einschleusen von Ausländern (unmittelbares Ansetzen zum versuchten Hilfeleisten;

  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 333/16

    Keine Auswirkungen der unionsrechtlichen Rückführungsrichtlinie auf die

  • BGH, 17.08.2022 - 2 StR 231/21

    Einschleusen von Ausländern (Strafbarkeit von Ausländern bei der Einreise und

  • BGH, 17.03.2004 - 2 StR 474/03

    Beweiswürdigung (Aussage gegen Aussage; Urteilsgründe); Menschenhandel

  • BGH, 15.07.2005 - 2 StR 131/05

    Öffentlichkeit der Hauptverhandlung (Ausschluss des Angeklagten wegen Gefahr für

  • BGH, 25.09.2012 - 4 StR 142/12

    Einschleusen von Ausländern (Genehmigungswirkung eines Visums;

  • BGH, 16.02.2022 - 2 StR 399/21

    Beweiswürdigung (eingeschränkte Revisibilität; Zweifel: Zweifelssatz, keine

  • BGH, 07.06.2023 - 4 StR 128/23

    Lückenhaftigkeit der Beweiserwägungen zur Täterschaft des Angeklagten

    Diese Überzeugungsbildung muss deshalb auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruhen und erkennen lassen, dass die vom Tatgericht gezogenen Schlussfolgerungen mehr als eine Annahme oder eine Vermutung sind, für die es an einer belastbaren Tatsachengrundlage fehlt und die daher nicht mehr als einen - wenn auch schwerwiegenden - Verdacht begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 232/21 Rn. 27; Beschluss vom 24. März 2021 - 4 StR 416/20 Rn. 11; Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 2 StR 422/18 Rn. 8; Beschluss vom 27. Oktober 2015 - 2 StR 4/15 Rn. 8; Beschluss vom 26. September 1994 - 5 StR 453/94 Rn. 8 mwN; Urteil vom 2. Juli 1980 - 3 StR 204/80, NStZ 1981, 33).

    Dies ist der Nachprüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Dezember 2022 - 2 StR 232/21 Rn. 27).

  • BayObLG, 30.05.2023 - 202 StRR 29/23

    Pflicht zur Überprüfung der Richtigkeit der Ermittlungsergebnisse eines

    Es wird aufgrund der Urteilsgründe bereits nicht ersichtlich, wie die Ermittlungsbeamten zu diesen Ergebnissen gelangt sind, ob sie etwa auf der Befragung von Zeugen oder auf sonstigen Ermittlungshandlungen beruhen, sodass dem Revisionsgericht insgesamt die Nachprüfung verwehrt bleibt, ob die Beweiswürdigung, die nicht etwa der Ermittlungsbehörde, sondern dem Tatgericht obliegt, auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsehbaren Tatsachengrundlage beruht (vgl. hierzu zuletzt BGH, Beschluss vom 20.12.2022 - 2 StR 232/21 bei juris = BeckRS 2022, 46863).
  • BayObLG, 06.09.2023 - 202 ObOWi 910/23

    Fehlerhafte Beweiswürdigung zur Begründung vorsätzlicher

    Dabei dürfen die einzelnen Beweisergebnisse nicht nur isoliert voneinander bewertet, sondern sie müssen in eine umfassende Gesamtwürdigung eingestellt werden (st.Rspr.; vgl. zuletzt u.a. BGH, Beschluss vom 07.06.2023 - 4 StR 128/23 bei juris = BeckRS 2023, 21487; ferner Beschluss vom 20.12.2022 - 2 StR 232/21 bei juris = BeckRS 2022, 46863 = NJW 2023, 1828 = StraFo 2023, 285; 24.03.2021 - 4 StR 416/20 bei juris = BGHSt 66, 66 = NJW 2021, 1767 = Blutalkohol 58 [2021], 257 = StV 2021, 482 = VRS 140 [2021], 100 = StraFo 2021, 295 = JR 2022, 137 = NStZ 2022, 220 und 27.10.2015 - 2 StR 4/15 = NStZ-RR 2016, 144 = JR 2017, 306 = StV 2018, 700, jeweils m.w.N.; vgl. ferner zuletzt auch BayObLG, Beschluss vom 30.05.2023 - 202 StRR 29/23 bei juris = BeckRS 2023, 17968 m.w.N.).
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,2935
OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22 (https://dejure.org/2023,2935)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15.02.2023 - 5 U 36/22 (https://dejure.org/2023,2935)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22 (https://dejure.org/2023,2935)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 6 Abs 5 VVG, § 19 VVG, § 172 VVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    Fortbestand des ursprünglichen Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrages nach Rücktritt des Versicherers vom neuabgeschlossenen Vertrag

  • IWW

    § 6 Abs. 5 VVG, § 172 VVG, § 19 VVG, § 133 BGB, § 157 BGB
    VVG, BGB

  • versicherungsrechtsiegen.de

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Rücktritt vom neuabgeschlossenen Vertrag

  • rechtsportal.de

    Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Umdeckung durch Kündigung eines bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflichten des Berufsunfähigkeitsversicherers bei Umdeckung durch Kündigung eines bestehenden und Abschluss eines neuen Vertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2023, 1828
  • NJW-RR 2023, 676
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 21.05.2008 - IV ZR 238/06

    Rechtsnatur der Erklärung des Versicherungsnehmers über die Bezugsberechtigung im

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Dabei ist für die Auslegung empfangsbedürftiger Willenserklärungen zwar grundsätzlich der objektive Empfängerhorizont maßgeblich; danach sind insbesondere auch einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärungen so auszulegen, wie der Erklärungsempfänger sie nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der Verkehrssitte von seinem Empfängerhorizont aus verstehen musste (§§ 133, 157 BGB; BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054).

    Der Empfänger darf der Erklärung dabei nicht einfach den für ihn günstigsten Sinn beilegen, sondern muss unter Berücksichtigung aller ihm bekannten Umstände mit gehöriger Aufmerksamkeit prüfen, was der Erklärende gemeint hat; das gilt insbesondere dann, wenn erkennbar eine von zwei möglichen Auslegungen für den Erklärenden wirtschaftlich wenig Sinn macht (BGH, Urteil vom 21. Mai 2008 - IV ZR 238/06, VersR 2008, 1054).

  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Begehrt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers fortbestehe, konkretisiert sich seine Beschwer und damit zugleich auch sein Interesse an der entsprechenden Feststellung in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99, VersR 2001, 600; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).

    Dabei ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes von den 3, 5-fachen Jahresbeträgen der begehrten monatlichen Rentenleistung und der monatlichen Prämie (§§ 3, 9 ZPO) ein Abschlag von 50 Prozent vorzunehmen, wenn der Eintritt des Versicherungsfalles, mithin der Berufsunfähigkeit im Sinne der vereinbarten Bedingungen, noch ungeklärt ist, während sich bei bereits geklärter Berufsunfähigkeit der Feststellungsabschlag auf 20 Prozent beläuft (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).

  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Begehrt der Versicherungsnehmer einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung die Feststellung, dass der Versicherungsvertrag trotz Anfechtung oder Rücktritts des Versicherers fortbestehe, konkretisiert sich seine Beschwer und damit zugleich auch sein Interesse an der entsprechenden Feststellung in der Rentenleistungsverpflichtung und der Pflicht zur Beitragsfreistellung (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Mai 2000 - IV ZR 294/99, VersR 2001, 600; Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).

    Berühmt sich der Versicherungsnehmer dagegen - wie hier, Bl. 36 GA - keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall, so rechtfertigt es die Ungewissheit dessen Eintritts, das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Stichwort-ABC: "Streitwert/Gegenstandswert", Rn. 4; Herget, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 3 Rn. 16.184, "Versicherungsschutz"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung).

  • OLG Saarbrücken, 16.05.2007 - 5 U 590/06

    Versicherungsvertrag: Abweichende Vereinbarungen der Vertragsparteien;

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Mithin kommt es entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).

    Mehrere Vereinbarungen sind aber auch dann als einheitliches Geschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und vom ihm gebilligt oder mindestens hingenommen wurde (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. März 1971 - V ZR 143/69, WM 1971, 618, zu § 139 BGB).

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 140/74

    Vorliegen einer rechtlichen Einheit zweier Verträge kraft Parteiwillens -

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Mithin kommt es entscheidend darauf an, ob nach den Vorstellungen der Vertragsschließenden die Vereinbarungen nicht für sich allein gelten, sondern gemeinsam miteinander "stehen und fallen", somit kraft ihrer rechtlichen und nicht nur wirtschaftlichen Verbindung Teile eines Gesamtgeschäfts bilden sollten (vgl. BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681).

    Mehrere Vereinbarungen sind aber auch dann als einheitliches Geschäft anzusehen, wenn nur der eine Vertragspartner einen solchen Einheitlichkeitswillen hatte, dieser aber dem anderen Partner erkennbar war und vom ihm gebilligt oder mindestens hingenommen wurde (BGH, Urteil vom 30. April 1976 - V ZR 140/74, JZ 1976, 685; Senat, Urteil vom 16. Mai 2007 - 5 U 590/06-74, VersR 2007, 1681; vgl. auch BGH, Urteil vom 19. März 1971 - V ZR 143/69, WM 1971, 618, zu § 139 BGB).

  • BGH, 16.01.2008 - XII ZR 216/05

    Umfang der Rechtskraft einer in einem Vorprozess zwischen den Parteien ergangenen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Denn mit Abweisung der positiven Feststellungsklage ist das wirksame Fortbestehen dieses Vertrages entsprechend den Gründen des landgerichtlichen Urteils rechtskraftfähig verneint worden (vgl. BGH, Urteil vom 16. Januar 2008 - XII ZR 216/05, NJW 2008, 1227; Vollkommer, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 322 Rn. 12).
  • BGH, 25.09.2014 - III ZR 440/13

    Vermittlung einer Lebensversicherung mit Nettopolice in einem Altfall:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Allgemein kann es im Einzelfall - bei entsprechendem Anlass hierzu - Aufgabe des Versicherers sein, auf nachteilige Vertragsgestaltungen und entsprechende, für den Versicherungsnehmer günstigere Alternativen hinzuweisen (vgl. zur Pflicht, den Versicherungsnehmer einer Lebensversicherung vor Vertragsabschluss ausführlich und nachvollziehbar über den Unterschied von "Brutto"- und "Netto-Police" und die daraus folgende Schlechterstellung im Falle eines Frühstornos aufzuklären, BGH, Urteil vom 25. September 2014 - III ZR 440/13, VersR 2014, 1328; LG Saarbrücken, VersR 2013, 759).
  • OLG Saarbrücken, 26.04.2017 - 5 U 36/16

    Haftung des Versicherungsvermittlers: Pflichtverletzungen im Rahmen der Beratung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Wird dem Versicherungsnehmer eine "Umdeckung" vorschlagen, muss ihm deutlich vor Augen geführt werden, dass eine vorzeitige Kündigung mit gravierenden Nachteilen - einer Einschränkung des Versicherungsschutzes oder gar dem vollständigen Verlust - verbunden sein kann (Senat, Urteil vom 26. April 2017 - 5 U 36/16, VersR 2018, 480).
  • BGH, 13.12.2000 - IV ZR 279/99

    Bemessung der Beschwer bei einer Klage auf Feststellung des Fortbestehens einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Berühmt sich der Versicherungsnehmer dagegen - wie hier, Bl. 36 GA - keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall, so rechtfertigt es die Ungewissheit dessen Eintritts, das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Rogler, in: Ernst/Rogler, Berufsunfähigkeitsversicherung, Stichwort-ABC: "Streitwert/Gegenstandswert", Rn. 4; Herget, in: Zöller, ZPO 34. Aufl., § 3 Rn. 16.184, "Versicherungsschutz"; vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Juli 1997 - IV ZR 38/97, NJW-RR 1997, 1562 zur Risiko-Lebensversicherung).
  • BGH, 16.12.2021 - IX ZR 223/20

    Ein Rechtsanwalt hat bei dem Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs auf eine

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 15.02.2023 - 5 U 36/22
    Das übereinstimmend Gewollte hat den Vorrang vor einer irrtümlichen oder absichtlichen Falschbezeichnung; falsa demonstratio non nocet (BGH, Urteil vom 16. Dezember 2021 - IX ZR 223/20, VersR 2022, 318).
  • OLG Saarbrücken, 26.06.2019 - 5 U 89/18

    Anfechtung eines Risiko-Lebensversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung

  • OLG Saarbrücken, 19.10.2011 - 5 U 71/11

    Gebäudeversicherung: Entschädigung für eine serienmäßig gefertigte Einbauküche;

  • BGH, 23.07.1997 - IV ZR 38/97

    Streitwert für Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit eines

  • OLG Saarbrücken, 20.07.2022 - 5 U 72/21

    Inanspruchnahme von Krankentagegeldversicherer bei Altersrentenbezug

  • OLG Hamm, 12.08.2015 - 20 U 149/15

    Umfang der Beratungspflicht eines Versicherers

  • BGH, 30.04.1976 - V ZR 143/74

    Zwangsvollstreckung über ein Grundstück - Rückzahlung der Anzahlung für ein

  • BGH, 20.05.1966 - V ZR 214/64

    Anspruch auf Feststellung eines Alleinerbrechts - Feststellungen zu der

  • BGH, 19.03.1971 - V ZR 143/69

    Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme - Nichtigkeit

  • LG Saarbrücken, 16.04.2013 - 14 S 11/12

    Versicherungsvermittlung: Beratungspflichten bei Vermittlung eines

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die "gesonderte Mitteilung" nach § 19 Abs. 5 VVG: Zulässigkeit

    Dagegen ist das Interesse an der begehrten Feststellung auf (lediglich) 20 Prozent der versprochenen Leistungen zu bemessen, wenn es nur im Hinblick auf künftige (weitere) Versicherungsfälle gegeben sein kann; so etwa, wenn sich der Versicherungsnehmer keiner Ansprüche aus einem Versicherungsfall berühmt (BGH, Urteil vom 13. Dezember 2000 - IV ZR 279/99, VersR 2001, 600; Senat, Urteil vom 15. Februar 2023 - 5 U 36/22, VersR 2023, 425), oder wenn neben der Feststellungsklage auch eine Leistungsklage rechtshängig gemacht wird, mit der der Versicherungsnehmer Zahlungen aufgrund eines behaupteten (eingetretenen) Versicherungsfalles begehrt (BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2011 - IV ZR 183/10, VersR 2012, 76).
  • OLG Bamberg, 15.09.2023 - 11 U 99/22

    Kein Schadensersatzanspruch des Erwerbers eines Diesel-Fahrzeugs mit

    Diese lässt nur den Schluss zu, dass das KBA auch der Beklagten bestätigt hätte, dass es sich bei der Fahrkurvenerkennung um keine unzulässige Abschalteinrichtung handelt, weil auch bei ihrem Abschalten die Grenzwerte eingehalten werden (ebenso: OLG Brandenburg Beschluss vom 03.07.2023 - 10 U 27/23 BeckRS 2023, 17809; OLG Braunschweig Beschluss vom 13.07.2023 - 7 U 4/21 BeckRS 2023, 17815; OLG Dresden Urteil vom 29.08.2023 - 3 U 852/23 BeckRS 2023, 24377; OLG Bamberg Beschluss vom 30.08.2023 10 U 28/23 BeckRS 2023, 24363; OLG Koblenz Beschluss vom 07.09.2023 - 6 U 1873/22 BeckRS 2023, 25585; OLG Dresden Urteil vom 12.09.2023 - 4 U 1689/22 BeckRS 2023, 25577; OLG Zweibrücken Beschluss vom 28.9.2023 - 5 U 36/22 BeckRS 2023, 26751).
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